Die Erziehung ist durch den raschen Wandel vieler Lebensumstände nicht leichter geworden und viele Fragen und Unsicherheiten lassen sich alleine durch das Lesen von Elternratgebern oft nicht klären. Deshalb hat die Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossen, die Familien- und Elternbildung gezielt zu fördern.
Seit dem 1. September 2008 werden in Baden-Württemberg Bildungsgutscheine an Eltern von Neugeborenen verteilt. Damit läuft ein Programm an, das Eltern in ihrem Engagement um das Wohl und die Erziehung ihrer Kinder aktiv unterstützt.
Das Landesprogramm STÄRKE besteht aus zwei Komponenten: 1. Bildungsgutscheine im Wert von 40 Euro an alle Eltern Neugeborener. 2. Spezielle Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen durch Elternkurse, die auch mit häuslichen Beratungen verbunden werden können.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? - Sie haben mit Ihrem Kind den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg - mit der Teilnahme an einem Familienbildungskurs wird bis zum 1.Geburtstag des Kindes begonnen
So einfach geht es - Der Bildungsgutschein im Wert von 40 € wird Ihnen durch das Einwohnermeldeamt zugeschickt. Sie können ihn bei Bildungsveranstaltungen anerkannter Partner des Landesprogramms STÄRKE einlösen. - Sie geben ihn bei der Buchung eines Kurses Ihrer Wahl beim Veranstalter ab. Dieser gewährt Ihnen einen Gebührenerlass in Höhe des Gutscheines. Bei Kursen mit höheren Gebühren wird der Gutscheinwert angerechnet Familien in besonderen Lebenssituationen
Familien, die sich – unabhängig vom Alter der Kinder – in einer besonderen Lebenssituation befinden - Alleinerziehung - Frühe Elternschaft (mind. ein Elternteil unter 18 Jahren) - Gewalterfahrung - Krankheit (auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds - Mehrlingsversorgung - Migrationshintergrund - Pflege- oder Adoptivfamilie - Prekäre finanzielle Verhältnisse - Trennung und Unfall oder Tod eines Familienmitglieds wenden sich an Hebamme, Kinderarzt, eine Familienbildungsstätte oder das Jugendamt. Dort kann auch geprüft werden, ob ein zusätzlicher kostenfreier Spezialkurs, eventuell mit häuslicher Beratung, im jeweiligen Einzelfall in Frage kommt.
Anerkannte Partner im Landkreis Biberach: Deutscher Kinderschutzbund in Laupheim. Kontakt: 07392-4343 / info@dksb-laupheim.de
Volkshochschule Laupheim. Kontakt: 07392-150130 / www.vhs-laupheim.de Familienbildungsstätte in Biberach. Kontakt: 07351-75688 / www.fbs-biberach.de
Informationen zum Landesprogramm STÄRKE: Faltblatt
|